Eine schräge Nummer

Bundeskabinett weitet Kennzeichenerfassung aus

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.

Auch wenn es im vorgelegten Referentenentwurf des SPD-geführten Justizministeriums nur lapidar heißt, man wolle »Strafverfahren weiter an die sich ständig wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen« anpassen, um »die Aufklärung von Straftaten, die Ermittlung des Täters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung wie auch den Freispruch des Unschuldigen« zu verbessern - was da am Mittwoch weitgehend unbemerkt durchs Kabinett gewinkt wurde, hat es in sich.

Während Medien im Interesse des Datenschutzes per Video oder per Foto zufällig aufgenommene Kennzeichen unkenntlich machen, gehört es in einigen Bundesländern zur gängigen Praxis der Sicherheitsbehörden, die Nummernschilder zu scannen. Einige Behörden, beispielsweise die in Brandenburg, speichern die Nummern sogar. Auf Vorrat.

Stimmt der Bundestag zu, soll das Erfassen von Nummernschildern nun auf eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage gestellt werden. Mit der können dann Polizei und andere Sicherheitsbehörden - beispielsweise der Zoll - das automatisierte Kennzeichenlesesystem »örtlich begrenzt im öffentlichen Verkehrsraum« nutzen. Erfasst werden neben den Kennzeichen der Ort, das Datum, die Uhrzeit und auch die Fahrtrichtung. Man darf die so gewonnenen Daten dann mit anderen abgleichen. Die Betroffenen erfahren davon in der Regel nichts.

Voraussetzung für die Erfassung von Kennzeichen sind »zureichende tatsächliche Anhaltspunkte« dafür, dass »eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist«. Die Definition ist höchst schwammig. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor zwei Jahren die bis dahin geübte bayerische Praxis gerügt und ihr Beschränkungen auferlegt. Im aktuelle Gesetzentwurf heißt es daher auch, dass die Daten »nur vorübergehend und nicht flächendeckend« automatisch erhoben werden. Ergebe sich kein »Treffer«, seien die erlangten Informationen »sofort und spurenlos« zu löschen.

Kritiker befürchten dennoch eine kaum kontrollierbare Ausweitung der Praxis, denn es reicht eine schriftliche Anordnung »der Staatsanwaltschaft oder ihrer Ermittlungsperson«, um das Ausspähsystem in Gang zu setzen. Ein Richtervorbehalt ist nicht geplant.

Doch nicht nur auf der Straße will das Kabinett den Sicherheitsbehörden mehr Spielraum einräumen. In dem Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, heimliche Online-Durchsuchungen mit Hilfe sogenannter Staatstrojaner »geringfügig« ausdehnen, um sie »an die Bedürfnisse der Praxis« anpassen. Ähnlich lautet die Begründung zur Verschärfung der Postkontrollmöglichkeiten. Das sei notwendig, um den vor allem über das sogenannte Darknet verabredeten Geschäften auf die Spur zu kommen und Kriminalität im Online-Versandhandel besser aufzuklären.

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