Der lange Weg bis zum Kündigungsschutz-Prozess
Opposition und Gewerkschaften kritisieren die von Justizministerin Hoffmann geplante Reform der Arbeitsgerichte
»Ich habe zur Kenntnis nehmen können, dass die Schließung von Gerichten zu einer Verbesserung für die Bürger führen wird. Das ist eine interessante Ansicht.« Mit dieser lakonischen Bemerkung kommentiert der Abgeordnete Péter Vida (Freie Wähler) am Montag im Rechtsausschuss des Landtags die Ausführungen von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU).
Zuvor hatte Hoffmann ihre umstrittene Reform der Arbeitsgerichte vorgestellt und verteidigt. Vorgesehen ist, die Zahl der Standorte von sieben auf vier zu reduzieren. Im Januar 2023 soll dies geschehen. Dann soll es nur noch Arbeitsgerichte in Brandenburg/Havel, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus geben. Die Gerichte in Eberswalde und Potsdam werden aufgegeben, ebenso die Außenstelle in Senftenberg. Zum Ausgleich soll es an einzelnen Tagen Arbeitsgerichtsprozesse in Justizgebäuden in Perleberg, Luckenwalde und möglichst auch in Königs Wusterhausen geben. Darum spricht die Ministerin von Vorteilen für die Bürger. Für die einen werden die Wege nur unwesentlich länger, für die anderen sogar kürzer, sagt sie.
Die Grundidee sei nicht verkehrt, findet der Abgeordnete Benjamin Raschke (Grüne). Denn verglichen mit dem Jahr 2003 sank die Zahl der eingegangenen Verfahren um mehr als 50 Prozent, an einzelnen Standorten um bis zu 65 Prozent. Während die Verwaltungsrichter wegen Überlastung ächzen, sind die Arbeitsrichter nicht ausgelastet, weiß Raschke. »Da musste sich mal jemand ranwagen«, meint er - und zollt dem Mut von Hoffmann Respekt. Schließlich hatten vor ihr drei Justizminister der Linkspartei dasselbe im Auge, aber erst die CDU-Politikerin geht das Projekt nun tatsächlich an.
Den Beamtenbund DBB überzeugt das Konzept nicht. Er lehnt es ab. »Eine Schließung der Standorte in Potsdam und Eberswalde zwingt gerade die sozial Schwächeren, die sich keinen Anwalt leisten können, viel zu lange Wege auf sich zu nehmen«, argumentiert der DBB-Landesvorsitzende Ralf Roggenbuck. Außerdem hätten die Schließungen »erhebliche Konsequenzen für das dort beschäftigte Personal«.
Wenig anfangen kann Petra Schmidt, Landeschefin der Justizgewerkschaft, mit dem Argument des Ministeriums, dass kleinere Arbeitsgerichte wie Eberswalde »auf Dauer nur bedingt lebensfähig« seien und daher »Handlungsbedarf« bestehe. In anderen Bundesländern gebe es solche kleinen Gerichte, und die seien lebensfähig.
Ministerin Hoffmann beruft sich auf die Prognose, dass für Brandenburg schon in naher Zukunft 20 Arbeitsrichter genügen. Sie will die Gelegenheit nutzen, dass einige bald in Pension gehen. In Eberswalde würden statistisch weniger als zwei Richter gebraucht, in Senftenberg kaum mehr als ein Richter. Da aber auch mal jemand krank sei oder Urlaub habe, lasse sich so kein Gerichtsbetrieb aufrechterhalten, sagt Hoffmann. Sie müsste also dort mehr Richter einsetzen als eigentlich nötig. »Wollen wir das? Können wir uns das leisten?« So fragt Hoffmann im Ausschuss. Sie verspricht sozialverträgliche Lösungen für die von der Reform betroffenen sieben Richter und zwölf Mitarbeiter in Potsdam und die drei Richter und vier Mitarbeiter in Eberswalde. Sie sollen sich entscheiden dürfen, entweder an einen anderen Standort umzuziehen oder vor Ort in einem anderen Bereich der Justiz eine neue Stelle anzutreten.
Aber auch die Abgeordnete Marlen Block (Linke) versteht nicht, warum diese Reform ausgerechnet jetzt, in einer Krise »ungeheuren Ausmaßes«, angegangen werden soll. Denn die Coronakrise könnte eine Wirtschaftskrise nach sich ziehen. Dann gäbe es Massenentlassungen und folglich viele Klagen von Beschäftigten, die sich gegen ihre Kündigung wehren oder eine höhere Abfindung durchsetzen möchten.
Die Justizministerin gibt unumwunden zu, dass es mehr Verfahren geben wird. Ausgerechnet am Arbeitsgericht Potsdam, das geschlossen werden soll, hat sich die Krise schon bemerkbar gemacht. Es gingen dort im vergangenen Jahr 7,5 Prozent mehr Klagen ein - und hauptsächlich handelte es sich um Kündigungsschutzklagen. Doch weil die Zahl der Verfahren anderswo sank, betrug der Anstieg landesweit lediglich 0,2 Prozent. Hoffmann erwartet keine Flut von Prozessen. Sie beruft sich bei dieser Prognose auf die Erfahrungen aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise des Jahres 2009. Damals habe es auch keine Flut von Verfahren gegeben.
Jedoch kamen Deutschland und auch Brandenburg dank einer klugen Politik mit teuren Konjunkturpaketen seinerzeit glimpflich davon. Auch jetzt in der Coronakrise sind die Arbeitslosenzahlen im Bundesland kaum nennenswert gestiegen. Das liegt aber vor allem daran, dass die Statistik durch staatlich geförderte Kurzarbeit geschönt wurde. Wie lange wird das noch so weitergehen?
Deshalb warnt die Abgeordnete Block davor, bei den Arbeitsgerichten Kapazitäten abzubauen, die sich nachher nicht so einfach wieder aufbauen lassen. Außerdem gehe es um Daseinsvorsorge - Gerichte dürfe man nicht unter dem Gesichtspunkt der Kosten betrachten. Doch wenn man es tut, so ist festzuhalten, dass es Gerichtstage in den 90er Jahren bereits gegeben hat. Man habe sie abgeschafft, weil es sich als wenig effektiv erweise, wenn Richter herumreisen, so Block.
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