Höhere Wohnungsbauprämien für Bausparer

Vorteile beim Bausparen und Baukindergeld

  • Lesedauer: 3 Min.

Mit der Wohnungsbauprämie können sich Bausparer den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen: Ab 1. Januar 2021 steigt die Prämie selbst - und auch mehr Menschen werden dann Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben.

Wer bauspart, erhält künftig 10 Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen bis zu 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1400 Euro bei Ehepaaren. Bisher gab es 512 Euro (Alleinstehende) und 1024 Euro (Ehepaare).

Alleinstehende können sich nun über eine Höchstprämie von 70 Euro (bisher 45 Euro) und Ehepaare über 140 Euro (bislang 90 Euro) im Jahr freuen. Die Höchstprämien ab dem Sparjahr 2021 gelten auch für diejenigen, die bereits laufende Bausparverträge haben.

Mit der Wohnungsbauprämie wird belohnt, wer den zugeteilten Bausparvertrag wohnwirtschaftlich (beispielsweise für eine Immobilie) verwendet und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet: Während Singles bislang ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 25 600 Euro (Verheiratete 51 200 Euro) haben durften, steigt dieser Betrag im Jahr 2021 auf 35 000 Euro (Verheiratete 70 000 Euro).

Das Verfahren für die Wohnungsbauprämie bleibt unverändert. Die Prämie beantragen Kunden jedes Jahr bei ihrer Bausparkasse, die den Antrag mit dem Jahreskontoauszug verschickt. Ausgezahlt wird die Prämie aber - bis auf wenige Ausnahmen - erst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird und das geförderte Guthaben für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird, zum Beispiel für die Modernisierung des Hauses oder einen Wohnungskauf.

Eine Ausnahme gilt für Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre waren: Sie bekommen die Wohnungsbauprämie auch dann, wenn sie kein Bauspardarlehen beanspruchen und sich das Bausparguthaben auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt frühestens nach sieben Jahren.

Baukindergeld: Förderung endet am 31. März 2021

Mit dem Baukindergeld bekommen Familien mit Kindern und Alleinerziehende einen staatlichen Zuschuss, um die Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung zu erleichtern. Pro Kind gibt es 12 000 Euro, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1200 Euro. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Die zunächst bis Ende 2020 befristete Förderung war wegen der Corona-Pandemie um drei Monate verlängert worden, so dass Bauherren und Immobilienkäufer, die bis Ende März 2021 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder eine Baugenehmigung haben, weiter davon profitieren. Für Kaufverträge oder Baugenehmigungen, die ab 1. April 2021 unterzeichnet oder erteilt werden, kann kein Baukindergeld mehr beantragt werden.

Bis Ende März gibt es Baukindergeld, wenn im Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben, für die Kindergeld bezogen wird. Das Haushaltseinkommen darf maximal 90 000 Euro pro Jahr bei einem Kind betragen (plus 15 000 Euro für jedes weitere Kind). Zudem darf der Kaufvertrag frühestens am 1. Januar 2018 unterzeichnet oder die Baugenehmigung erteilt worden sein. Die Anträge sind bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.

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