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Mieterbund fordert erhöhten Kündigungsschutz für 2021
Verein fordert eine Neuauflage des Kündigungsmoratoriums durch den Bundestag
Berlin. Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt angesichts harter Corona-Maßnahmen vor einer Zunahme von zahlungsunfähigen Mietern im kommenden Jahr. »Wir gehen davon aus, dass spätestens im Frühjahr Tausende Menschen ihre Miete nicht mehr zahlen können«, sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Aktuell seien viele Mieter, die durch die Coronakrise ihren Job verloren hätten oder in Kurzarbeit gehen mussten, zwar noch in der Lage, ihre Miete mit Ersparnissen zu decken. »Je länger die Situation aber andauert, desto mehr wird sich die Lage verschärfen«, mahnte Siebenkotten.
Nach seiner Einschätzung setzen die meisten Mieter momentan alles in Bewegung, »um wenigstens die Miete noch bezahlen zu können. Aber auch das Ersparte wird irgendwann aufgebraucht sein, und dann droht jedem, der die Miete nicht mehr zahlen kann, die fristlose Kündigung«, mahnte der 63-Jährige, der seit 2019 Präsident der Mietervereinigung ist.
Siebenkotten fordert die Bundesregierung auf, den Corona-Kündigungsschutz aus dem Frühjahr erneut für mindestens sechs Monate einzuführen. »Wir stehen womöglich vor einem längeren Lockdown, was dazu führen wird, dass immer mehr Arbeitnehmer nicht mehr ihr normales Entgelt bekommen werden«, sagte Siebenkotten. »Vor diesem Hintergrund ist ein neuer Kündigungsschutz dringend erforderlich.«
Im ersten Shutdown Anfang des Jahres hatte der Bundestag ein Kündigungsmoratorium beschlossen, das Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung schützte, wenn sie Corona-bedingt nicht in der Lage waren, ihre Miete zu zahlen. Der erhöhte Kündigungsschutz galt allerdings nur bis 30. Juni. Seither gilt das gewöhnliche Kündigungsrecht, nach dem die Wohnung gekündigt werden kann, wenn der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete im Verzug ist.
DMB-Präsident Siebenkotten rät Mietern, die aktuell Zahlungsschwierigkeiten haben, zuerst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um sich auf eine gemeinsame Lösung wie etwa eine Mietstundung oder Ratenzahlung zu einigen. Zusätzlich sollten sie versuchen, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Die Bundesregierung habe den Zugang zum Wohngeld in der Coronakrise vereinfacht und die Prüfungszeit verringert, erklärte Siebenkotten. Anspruch auf den staatlichen Mietzuschuss haben Menschen mit niedrigem Einkommen, die weder Arbeitslosengeld noch Sozialhilfe beziehen. epd/nd
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