»Restriktivst« neu interpretiert

Thüringer Regierung will trotz hoher Corona-Zahlen Regeln zu Weihnachten lockern

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 2 Min.

Schon kurz nach den Beratungen der Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie erklärte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), dies sei »ein dritter Advent, den ich mir anders gewünscht hätte« Was er daran anschließt, bleibt nicht frei von Widersprüchen.

Unbestritten ist, worauf Ramelow erneut verweist: Dass die Zahlen besonders in Thüringen noch immer viel zu hoch sind. Und nicht mal stagnieren. Sachsen und Thüringen seien die Bundesländer, in denen die Zahlen derzeit am schnellsten stiegen. Es gebe in Thüringen fast 10 000 aktive Fälle; im Sommer seien es teils weniger als 50 gewesen. Entsprechend hoch ist die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz. Die liegt derzeit bei weit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche. Ramelows Rechnung ist ebenfalls schlüssig: von den etwa 10 000 aktiven Fällen würden nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit etwa 11 Prozent der Betroffenen früher oder später ins Krankenhaus eingeliefert werden, also etwa 1100 Menschen. Von diesen müssten dann wahrscheinlich 14 Prozent auf die Intensivstation. Macht: 154 Menschen.

Doch so alarmierend die Zahlen in Thüringen sind, so sehr schreckt die Landesregierung davor zurück, geltende Kontaktbeschränkungen auch über Weihnachten hinweg durchzuziehen. Anders, als es zuletzt vom Kabinett geplant war und das, obwohl Ramelow in seinem Statement nach den Beratungen der Regierungschefs sagt, Thüringen werde den Beschluss »restriktivst« umsetzen, weil die Infektionszahlen so hoch seien. In Thüringen sei eher mit noch härteren Regeln als in anderen Ländern zu rechnen. Danach hätten sich auch über die Feiertage höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen - Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Nun, so wollen es Ramelow und sein Kabinett, nutzt auch Thüringen eine Weihnachtsöffnungsklausel im Bund-Länder-Beschluss, die heißt, »in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen« könnten die Länder eine kleine Ausnahme bei den Kontaktbeschränkungen zwischen dem 24. und 26. Dezember erlauben. Damit werden sich die Menschen auch in Thüringen mit bis zu vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis treffen dürfen. Das heißt, dass Menschen aus bis zu fünf verschiedenen Hausständen zusammenkommen dürfen.

Unumstritten ist das unter den Kabinettsmitgliedern nicht. Jemand aus diesem Kreise sagt, er sei »nicht glücklich« und habe »Sorge«, das nach Weihnachten die Infektionszahlen noch mal »stark steigen« werden. Dann kommt der übliche Appell an die Eigenverantwortung.

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