Karlsruhe kippt Antiterrordatei

Richter setzen erweiterte Datennutzung per sofort außer Kraft

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Am Freitag wurde mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Nutzung der Antiterrordatei ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte entschieden, dass die seit sechs Jahren gängige Praxis, den Datenbestand gemeinsam zu nutzen, nicht weiter stattfinden dürfe.

Die Verwendung von nachrichtendienstlichen Informationen durch die Polizei sei immer dann problematisch, wenn die Erkenntnisse nicht gesichert seien. So könne es passieren, das womöglich unbescholtene Bürger*innen ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerieten. Zum Sammeln von Informationen zum internationalen Terrorismus und zur Verhinderung von Anschlägen darf das Instrument jedoch rechtmäßig weiterhin eingesetzt werden.

Lesen Sie dazu den Kommentar »Antiterrordatei abschaffen«

2015 hatte der Paragraf 6a des Gesetzes zur Antiterrordatei, in dem es um die »erweiterte projektbezogene Datennutzung« geht, die Verfassungsbeschwerde ausgelöst. Behörden erhielten die Möglichkeit, Zusammenhänge »zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen« herzustellen. Die Richter des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth sehen hierdurch eine »gesteigerte Belastungswirkung«. Die gewonnenen Erkenntnisse müssten deshalb »einem herausragenden öffentlichen Interesse dienen«. Bei der Strafverfolgung ist dem Beschluss zufolge ein »verdichteter Tatverdacht« erforderlich. Das sei durch die beanstandete Regelung nicht sichergestellt. dpa/nd

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