Nettokaltmiete einer Wohnung, für die Mietsenkung möglich ist
So benutzen Sie die Tabelle (die Sie sich als PDF anzeigen lassen können)
Als überhöht gilt eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der Obergrenze der Tabelle liegt. Dabei ist auch die Wohnlage zu betrachten. In einfacher Wohnlage werden von den Tabellenwerten 0,28 Euro pro Quadratmeter abgezogen, in mittlerer Wohnlage beträgt der Abschlag 0,09 Euro, in guter Wohnlage ist ein Zuschlag von 0,74 Euro hinzuzurechnen.
Zur Wohnlageneinordnung gilt voraussichtlich das Straßenverzeichnis des Berliner Mietspiegels 2019.
Um nach der Tabelle die Mietobergrenze seiner Wohnung zu ermitteln, musste jeder Vermieter bis zum 23. April seinen Mietern alle Fakten mitteilen - also Baualter, ob eine Modernisierung stattgefunden hat und ob eine moderne Ausstattung im Sinne des Gesetzes vorliegt. Etliche Mieter haben dies nicht bekommen. Aber dadurch verliert kein Mieter seinen Anspruch auf Mietsenkung.
Liegt beispielsweise der Oberwert für eine Wohnung unter Berücksichtigung von Lage, Modernisierung und Ausstattung bei 7,00 Euro pro Quadratmeter, dann gilt eine Miete über 8,40 Euro als überhöht (7,00 Euro plus 20 Prozent) und kann auf 8,40 Euro abgesenkt werden.
Am einfachsten kann man mit dem Mietendeckelrechner des Berliner Mietervereins online finden, ob man einen Anspruch auf Senkung hat.
Für eine Wohnung mit moderner Ausstattung müssen wenigstens drei der folgenden Merkmale vorliegen:
1. schwellenlos von der Wohnung und vom Hauseingang erreichbarer Aufzug,
2. Einbauküche,
3. hochwertige Sanitärausstattung,
4. hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume,
5. Energieverbrauchskennwert weniger als 120 kWh/(m2a).
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