Weltweit werden Kinder durch deutsche Kleinwaffen gefährdet

Studie: Bundesregierung verstößt gegen völkerrechtliche Verpflichtungen / Terre des Hommes: 2019 verschärfte Richtlinien zum Export von Kleinwaffen sind »Papiertiger«

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin/Osnabrück. Deutschland hat in den vergangenen Jahren Kleinwaffen in Krisenregionen geliefert. Damit verstoße die Bundesregierung gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten, heißt es in einer Studie von »Brot für die Welt« und terre des hommes, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Demnach wurden seit 2014 deutsche Kleinwaffen- und Munitionsexporte im Wert von mindestens 150 Millionen Euro an acht der 20 Staaten geliefert, denen die UN schwere Verletzungen der Kinderrechte vorwerfen. Dies seien Afghanistan, Indien, Irak, Israel, Kolumbien, Pakistan, Philippinen und Thailand.

Laut Studie mit dem Titel »Kleinwaffen in kleinen Händen - Deutsche Rüstungsexporte verletzen Kinderrechte« wurden zwischen 2014 und 2016 mehr als 24.000 Sturmgewehre und 24 Millionen Schuss Munition, 20.000 Handgranaten und Hunderte von Panzerfäusten und Panzerabwehrraketensystemen von Deutschland in die syrisch-irakische Konfliktregion exportiert. Dabei seien auch nichtstaatliche bewaffnete Akteure mit deutschen Waffen ausgerüstet worden, obwohl bekannt gewesen sei, dass diese Kindersoldaten rekrutierten.

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Ferner hätten Länder, die sich an der saudisch-geführten Militärintervention im Jemen beteiligt hätten, Kleinwaffen oder Munition aus Deutschland erhalten. Dazu gehörten Ägypten, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Der Jemen-Krieg hat zu der größten humanitären Katastrophe weltweit geführt.

Silke Pfeiffer, Leiterin des Referats Menschenrechte und Frieden bei »Brot für die Welt«, wies darauf hin, dass auch der Export von Kleinwaffen in Nato-Staaten Gefahren berge. So überprüfe Deutschland kaum, ob die Rüstungsgüter beim Empfänger blieben. »Dabei kommen ständig Verstöße gegen den sogenannten Endverbleib ans Licht.« So gebe es Belege, dass beispielsweise die USA und die Türkei Kleinwaffen weiter in problematische Regionen exportierten. »Trotzdem gehören sie zu den größten Empfängern deutscher Rüstungsgüter.«

Ralf Willinger, Kinderrechtsexperte bei terre des hommes, bezeichnete die 2019 verschärften Richtlinien zum Export von Kleinwaffen als »Papiertiger«, weil dies nicht eingeklagt werden könne. Den Richtlinien zufolge soll die Ausfuhr von Kleinwaffen in sogenannte Drittländer, die weder zur EU oder zur Nato gehören, grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden. Willinger kritisierte zudem, dass die Bundesregierung, im Gegensatz zur UN, nur einen Teil aller tragbaren Feuerwaffen als Kleinwaffen klassifiziere. So wende Deutschland die viel enger gefasste EU-Definition an, wonach Revolver und Pistolen, mit der Ausnahme von Maschinenpistolen, sowie einige Gewehre nicht als Kleinwaffen gelten, ebenso wenig wie Handgranaten. Daher tauche ein großer Teil der Exporte im Rüstungsexportbericht der Regierung gar nicht erst auf.

In der Studie wird die Bundesregierung aufgerufen, ein gesetzliches Verbot für den Verkauf von Waffen, Munition, Rüstungskomponenten und Technologien an Länder zu beschließen, die an bewaffneten Konflikten oder schweren Menschen- und Kinderrechtsverletzungen beteiligt sind. Dies müsse »unverzüglich« umgesetzt werden, wenn Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen wolle. Notwendig sei zudem unter anderem ein Klagerecht für Opfer und zivilgesellschaftliche Organisationen sowie ein wirksames Rüstungsexportkontrollgesetz.

Die Studie wurde den Angaben nach als offizielles Dokument in das sogenannte Staatenberichtsverfahren der Vereinten Nationen eingespeist, in dem aktuell überprüft werde, wie Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention umsetzt. Ein Ergebnis dazu wird erst im Herbst 2021 erwartet. epd/nd

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