Halle bleibt erschüttert
Prozess gegen antisemitischen Attentäter auf Synagoge beginnt
Berlin. Rund neun Monate nach dem antisemitischen Anschlag mit zwei Toten in Halle muss sich von Dienstag an der Attentäter Stephan B. vor Gericht verantworten. Die Anklage der Bundesanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord in zwei Fällen und versuchten Mord von insgesamt 68 Menschen vor. Weitere Anklagepunkte lasten ihm gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge, besonders schwere räuberische Erpressung, Volksverhetzung und fahrlässige Körperverletzung an.
Die Hauptverhandlung des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht Naumburg findet aus Platzgründen am Magdeburger Landgericht statt. Es wurden 40 Nebenkläger zugelassen. Im Sitzungssaal selbst können 44 Medienvertreter und 50 Zuschauer den Prozess verfolgen. Weitere 29 Presseplätze stehen in einem Raum mit Tonübertragung zur Verfügung. Zu den strengen Sicherheitsvorkehrungen kommen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. So ist unter anderem das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben.
Stephan B. erschoss am 9. Oktober 2019 in Halle eine 40 Jahre alte Passantin und in einem Imbiss einen 20 Jahre alten Mann. Aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus soll er einen Mordanschlag auf Juden in der Synagoge in Halle geplant haben. Er versuchte mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die abgeschlossene Synagoge zu gelangen, in der sich zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Er scheiterte aber an der Tür. Der Angeklagte filmte seine Tat und verbreitete die Aufnahmen per Live-Stream im Internet.
Seit seiner Festnahme sitzt Stephan B. in Untersuchungshaft, nach einem gescheiterten Fluchtversuch wurde er von der JVA Halle in das Hochsicherheitsgefängnis nach Burg verlegt. Laut einem Gutachten weist der Angeklagte eine komplexe Persönlichkeitsstörung auf. Seine Schuldfähigkeit sei dennoch nicht beeinträchtigt gewesen. Der Täter habe nicht im Wahn gehandelt. nd/Agenturen Seite 2
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