Corona-Krise: Sommersemester finden statt

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An den deutschen Hochschulen soll nach dem Willen der Bundesländer das Sommersemester trotz der Einschränkungen durch die Corona-Krise stattfinden. »Das Sommersemester 2020 wird ein ungewöhnliches, es soll jedoch kein verlorenes Semester sein«, erklärte die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder. Für die Hochschulen sollen demnach »die erforderlichen Rahmenbedingungen für einen möglichst reibungslosen Lehr- und Forschungsbetrieb« geschaffen werden.

Studenten, die aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit eingeschränkten Lehrangebot keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen dadurch laut KMK grundsätzlich keine Nachteile haben. Dies gilt etwa für Vorgaben zur Regelstudienzeit. Die Länder würden sich dafür einsetzen, dass beispielsweise beim BAföG, dem Kindergeld oder der Krankenversicherung flexible Regelungen gefunden werden.

Die Länder legten zudem Eckpunkte für den Fall fest, dass weitere Einschränkungen notwendig werden. Die Semesterzeiten für das Sommersemester 2020 sollen laut KMK nicht verschoben werden, die Vorlesungszeiten können aber flexibel ausgestaltet werden.

Die Termine zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2020/ 2021 würden angepasst. Die Vorlesungen an Unis und Fachhochschulen sollten dann einheitlich am 1. November beginnen.

Sachsen-Anhalt: Medizinstudenten wählen Prüfungstermin selbst

In Sachsen-Anhalt können Medizinstudenten wegen der Corona-Krise in diesem Semester entweder das zweite Staatsexamen ablegen oder gleich ins praktische Jahr starten. Dann müssten sie die noch ausstehenden Prüfungen im kommenden Jahr ablegen. Ursprünglich sollten die zur Prüfung anstehenden Studenten ihre Staatsexamen M2 vom 15. bis 17. April dieses Jahres absolvieren. AFP/nd

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