In der Not aufs Rad umsteigen

Muss der Arbeitgeber einen Parkplatz stellen?

  • Lesedauer: 1 Min.

Mancher fragt sich: Müsste der Arbeitgeber nicht einen Parkplatz stellen? »Grundsätzlich nein«, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es könne zwar Ausnahmen geben - etwa, wenn ein Unternehmen seinen Sitz »auf der grünen Wiese« hat und durch keine anderen Verkehrsmittel angebunden ist. In der Stadt gibt es keinen Anspruch. Bei Parkplatzmangel müssen Arbeitnehmer auf öffentliche Verkehrsmittel oder Räder umsteigen.

Mietet ein Arbeitgeber Parkplätze etwa in einem Parkhaus beim Betrieb, kann er die Kosten weitergeben. Will der Arbeitgeber die Erstattung der Parkplatzkosten, muss er das mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.