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In Terminnot: Die Ansprüche drohen zu verjähren

Rückzahlung von Hochschulgebühren

  • Lesedauer: 2 Min.

Seit vielen Jahren läuft in Brandenburg ein erbitterter Streit um die Rückzahlung von Hochschulgebühren, die das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt hatte. Nun fürchtet der Anwalt einer vor Gericht erfolgreichen Klägerin eine Verjährung von Ansprüchen Tausender Studenten.

Die Universität Potsdam hatte im Juni vergangenen Jahres beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam eingelegt, das die Uni zur Rückzahlung von rund 800 Euro Gebühren an die Studentin verpflichtet hatte. Über die Berufung solle nach Auskunft des OVG frühestens im kommenden Jahr entschieden werden, berichtete Anwalt Falko Drescher. Daher habe er nun eine Verzögerungsrüge an das OVG geschickt.

OVG-Sprecherin Christiane Scheerhorn bestätigte inzwischen, dass das Verfahren noch nicht terminiert sei. Wann der Rechtsstreit terminiert werden solle, könne sie nicht sagen.

Drescher glaubt, die Uni und das Land spielten auf Zeit. »Wenn das Land die Rückmeldegebühren zurückzahlen müsste, hätte dies Signalwirkung für die Tausenden anderen Studenten«, meinte Drescher. »Wenn es dem Land aber gelingt, den Fall bis kommendes Jahr juristisch in der Schwebe zu halten, sind mögliche Ansprüche ohne Klage von 2021 an wirklich verjährt.« Allein an der Uni Potsdam könnten nach Angaben des Allgemeinen Studentenausschusses bis zu 50 000 Studenten eine Summe von insgesamt 30 Millionen Euro fordern.

Das Bundesverfassungsgericht (Az. VG 1 K 1207/18 OVG 5 B 24/19) hatte die an allen Brandenburger Hochschulen von 2001 bis 2008 erhobenen Gebühren im Januar 2017 für rechtswidrig erklärt. Dennoch verweigerten die Uni und das Land Brandenburg die Rückzahlungen an Tausende Studenten, weil die Verjährungsfrist spätestens ihrer Ansicht nach im Januar 2013 abgelaufen sei.

Die Klägerin hatte sich dagegen erfolgreich auf ein Schreiben des früheren Rektors der Universität Potsdam, Wolfgang Loschelder, vom November 2004 berufen. Darin war den Studenten zugesichert worden, dass die Verjährung ihrer Ansprüche auf Rückerstattung erst dann beginne, wenn die Gebühren für verfassungswidrig erklärt würden.

Das zuständige Verwaltungsgericht hatte sich dieser Auffassung angeschlossen. Die Studenten hätten im Vertrauen auf Loschelders Schreiben auf Klagen verzichtet, so die Richter. Nach ihrem Urteil würde es gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn die Universität nun weiter von einer Verjährung der Ansprüche ausgehe. dpa/nd

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