Berlin reglementiert Zusammenleben für Monate

Zur Durchsetzung der Corona-Verhaltensmaßregeln hat der rot-rot-grüne Senat einen speziellen Bußgeldkatalog beschlossen

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Freitagmorgen hat Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) noch einmal Klartext gesprochen: Die geltenden Abstandsregelungen und einige weitere Einschränkungen wegen der Coronapandemie könnten die Berliner noch bis zum Jahresende begleiten, erklärte er im RBB-Inforadio. »Das geht nicht endlos. Aber es wäre jetzt nicht seriös zu sagen, am 19. April ist alles zu Ende«, sagte Geisel. »Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass wir zwar diesen Lockdown im Laufe des April, Mai dann sicherlich lockern müssen«, stellte er in Aussicht. »Aber die Beschränkungen, Abstandsregelungen, die Veränderung unserer Lebensgewohnheiten – ich fürchte, das wird uns das ganze Jahr über begleiten.«

Es ist nicht allein die Einschätzung des Innensenators, dass die weitere Entwicklung und der Erfolg der bisher ergriffenen Maßnahmen erst Mitte April seriös zu beurteilen sind. Nicht zuletzt aus diesem Grunde stimmte Geisel die Hauptstädter auch darauf ein, dass es zunächst gelte, durchzuhalten, wie schwer das vielen auch gerade angesichts des zu erwartenden Frühlingswetters fallen mag. »Der Grundsatz heißt leider nach wie vor: Bleibt zu Hause.«

Auszüge aus dem Bußgeldkatalog

Gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten dürfen nicht stattfinden.

Auch Betreiber von Ferienwohnungen dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten.

Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung, bleibt erlaubt.

Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstandes von fünf Metern. Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig.

Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden.

Die Ausweispflicht (§ 17) ist aufgehoben. tm

Am Donnerstagabend hatte der Senat über die beschlossene Verlängerung und Anpassung der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus informiert, die so am Freitag in Kraft getreten ist und nun zunächst bis einschließlich 19. April gilt. In der neuen Fassung wird beispielsweise die umstrittene Ausweispflicht wieder aufgehoben, und es werden die Regeln für das Pausieren im Freien genauer definiert. Vorgestellt wurde auch der dazu beschlossene spezielle Bußgeldkatalog.

Diesen Katalog gibt es laut Geisel »für die hartnäckigen Verweigerer, für diejenigen, die Widerstand leisten und diejenigen, die glauben, sich nicht an Regeln halten zu müssen.« Mit diesem Bußgeld will der Senat, wie es in einer Mitteilung heißt, den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall an die Hand zu geben. Dabei seien die Bußgelder in Form von Rahmen angegeben. »So kostet etwa die verbotene Öffnung einer Gaststätte den Betreiber 1000 bis 10 000 Euro. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund kann mit zehn bis 100 Euro geahndet werden«, lautet es in dem Schreiben. 25 bis 500 Euro können fällig werden, wenn sich Menschen in Gruppen von mehr als zwei Personen zusammenstellen und sich womöglich den Aufforderungen der Polizei widersetzen. Für das gegenwärtig untersagte Anbieten von touristischen Übernachtungsangeboten werden Bußgelder zwischen 1000 und 10 000 Euro fällig.

Kritik an den Maßnahmen kommt von der Gewerkschaft der Polizei, die von einer »faktischen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen« spricht. GdP-Landesvize Stephan Kelm sieht nun große Probleme auf die Beamten im Einsatz zukommen. »Der Berliner Senat hat mit den gestrigen Beschlüssen jegliche Verantwortung von sich geschoben«, erklärte er. Die GdP verweise darauf, dass durch diese Lockerungen, die Innensenator Geisel am Montag noch kategorisch ausgeschlossen habe, transparente polizeiliche Maßnahmen zur Umsetzung der Kontaktbeschränkungen nicht mehr möglich sind.

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