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  • Besetzungen in Berlin

Skrupellose Staatsmacht

Marie Frank über den Umgang der Polizei mit Besetzer*innen

  • Lesedauer: 2 Min.

Es war kein guter Tag für die Aktivist*innen von besetzen: Erst wurde eine Besetzerin zu einer Geldstrafe verurteilt, kurz darauf wurde das Baumhaus auf dem Wagenplatz »Sabot Garden« an der Rummelsburger Bucht geräumt. Dabei kann das Urteil des Landgerichts fast schon als Sieg gelten, schließlich stand die Gefahr im Raum, dass Teilnehmer*innen von Sitzblockaden künftig mit Haftstrafen wegen besonders schweren Widerstands rechnen müssen. Am Ende des Tages bleibt jedoch unterm Strich: ein Freiraum weniger und eine kriminalisierte Besetzerin mehr.

Dass die Berliner Polizei, wenn es um die Räumung linker Projekte geht, keine Skrupel kennt, wurde am Donnerstag mehr als deutlich: Vor Gericht berichtete die Besetzerin eindrücklich, wie sie in Gewahrsam von Beamten brutal geschlagen und getreten wurde. So heftig, dass sie einen Rippenbruch davontrug. Dass am Ende sie vor Gericht stand und nicht die beteiligten Polizisten, gehört wohl zu den Absurditäten des kapitalistischen Repressionssystems: Brutale Schläger in Uniform bleiben unbehelligt, während man für die friedliche Besetzung eines leer stehenden Gebäudes vor Gericht gezerrt wird.

Auch bei der Razzia auf dem besetzten Wagenplatz kannte die Staatsmacht kein Halten. So wurde - wie schon beim Prozess gegen das linke Hausprojekt »Liebig34« - eine Reporterin des »nd« in ihrer Berichterstattung behindert, indem sie von den Beamten dort festgehalten wurde. Die Berliner Polizei scheint das Grundrecht auf Pressefreiheit offenbar immer weniger zu interessieren. Auch die Begründung für den Einsatz klingt, als sei das - ungefährliche! - Zünden einer Rauchbombe ein willkommener Anlass gewesen, um den Investoren an der Rummelsburger Bucht den Weg für den Ausverkauf der Stadt freizumachen. Man fragt sich, was sich die Staatsmacht als nächste Ausrede für die Repression gegen Linke ausdenkt und wann Rot-Rot-Grün anfängt, etwas dagegen zu unternehmen.

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