Antisemitische Straftaten als solche benennen
Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers will Vertrauen der jüdischen Gemeinschaft gewinnen
Die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers fordert von Justiz und Strafverfolgungsbehörden, antisemitische Straftaten deutlicher als bisher zu brandmarken. »Wir als Justiz dürfen keine Scheu haben, Begriffe klar zu benennen«, sagte Koppers am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des ersten Jahresberichtes der Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft, Claudia Vanoni. Antisemitische Motive einer Tat müssten in Verurteilungen klar aufgezeigt werden. Das geschehe bislang zu wenig, auch weil Antisemitismus bislang kein eigener Straftatbestand sei.
Vanoni sprach von einem wichtigen Signal nach außen, das das Vertrauen der jüdischen Gemeinschaft in die Strafverfolgung stärken würde. Für Betroffene sei die Höhe der Strafe oft die eine Seite. Die andere sei die deutliche Benennung des Motivs.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte am 1. September 2018 die Stelle einer Antisemitismusbeauftragten eingerichtet und Van...
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