Cannabidiol: Trend am Rande der Legalität
Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt vor Lebensmitteln mit Hanf-Inhaltsstoff CBD
Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein regelrechter Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depressionen preisen Hersteller ihre Produkte an. In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind Kapseln, CBD-Öl oder Kaugummis erhältlich. Doch mit CBD angereicherte Lebensmittel sind nicht zugelassen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät vom Verzehr ab.
Lebensmittel mit Hanfsamen oder daraus gewonnenem Öl, Protein oder Mehl sind als traditionelle Zutaten für Lebensmittel erlaubt. Für Tee dürfen die Hersteller auch die Hanfblätter verwenden. Anders sieht es bei angereicherten Lebensmitteln mit CBD - einem der Inhaltsstoffe der Hanfpflanze - und CBD-Zusätzen in Nahrungsergänzungsmitteln aus.
Nac...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.