Streit um einen Raumteiler
Mietrecht
Das Verhältnis zwischen dem Mieter und seinem Vermieter kann man als »zerrüttet« bezeichnen. Im Frühjahr 2018 beantragte der Mieter, den Wohnbereich seiner Zwei-Zimmer-Wohnung von der Küchenzeile abtrennen zu dürfen. Er dachte an eine Trockenbauwand. Zudem wollte er einen unbenutzten Kaminofen ausbauen.
Der Vermieter lehnte ab. Danach bat der Mieter, beraten vom Mieterverein, darum, eine »mit der Bausubstanz nicht fest verankerte Konstruktion« aus maßgefertigten Schränken auf Filzmatten aufstellen zu dürfen. Der Vermieter reagierte wie gehabt mit einem Verbot
Nun klagte ...
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