Mieter müssen die Wartung ermöglichen
Rauchmelder
Missglückte Wartungstermine rechtfertigen jedoch nicht ohne weiteres eine Kündigung des Mietverhältnisses. Dies ist nur möglich, wenn ein Mieter ihm bekannte Wartungstermine versäumt hat und vom Vermieter deshalb abgemahnt wurde.
Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Freiburg (Az. 3 S 266/18) hin.
Ein mit der Wartung von Rauchmeldern ...
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