Unterbringung ernst nehmen

Claudia Krieg findet es richtig, Wohnungen zu beschlagnahmen

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: 2 Min.

Entweder es gibt eine Pflicht zur Unterbringung oder es gibt keine. Berlin hat ein Ordnungsgesetz, das diese vorschreibt, und es hat Sozialämter, die sie umsetzen müssen. Hier allerdings geht es oft nicht vor und nicht zurück. Von der Unwilligkeit von Behördenmitarbeiter*innen können Sozialberater*innen und ihre Klient*innen ein Lied singen.

Es kann nicht nur um eine gesetzlich festgelegte »alternative Unterbringung« gehen, die im Grunde alternativlos ist. So wie im Fall von Daniel Z. stehen hinter juristischen Auseinandersetzungen jahrelange Kämpfe zwischen Eigentümer und Mieter - und in diesem Fall noch das unrühmliche Handeln des Jobcenters des Bezirks Mitte.

Wenn sich Staatssekretär Fischer hinstellen muss und mit Bedauern darüber unterrichtet, dass man kein Gesetz habe, um zu verhindern, dass Menschen ein grundlegender Teil ihrer Existenz genommen wird, dann wird deutlich, was für ein stumpfes Schwert diese Gesetzgebung ist. So wird jemand wie Daniel Z. nicht allein von Sozialbehörden und mietenwahnsinnigen Eigentümern in die Mangel genommen. Politiker*innen sehen sich nicht in der Lage, Menschen gegenüber Profitinteressen und deren politischer Lobby zu verteidigen - das ist sehr bitter für Betroffene.

Man kann doch die Zehntausenden komplexen Geschichten von Verdrängung nicht mit dem Verweis auf eine Einzelfallprüfung abtun. Genauso wenig kann man Menschen zumuten, jedwede Unterkunft annehmen zu müssen - jeder braucht Platz für die eigenen Dinge, für Privatsphäre oder einfach eine Tür zum Hinter-sich- Schließen.

Dies zu ermöglichen, muss Programm linker Politik sein, und wenn sie schon an der Regierung ist, muss sie dafür sorgen, dass es auch umgesetzt wird.

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