Nach Kurzarbeit volles Gehalt für Urlaubsgeld berücksichtigen?
Urteil
Der Streit eines deutschen Betonbauers mit seinem Arbeitgeber, einem Bauunternehmen, war Anlass für eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-385/17).
Arbeitnehmer H. forderte vom Arbeitgeber eine Nachzahlung von 900 Euro. Um diese Summe war sein Urlaubsgehalt für 2015 gekürzt worden. So ist es im Baugewerbe-Tarifvertrag vorgesehen, wenn vorher Kurzarbeit geleistet wurde.
H. hatte vor dem Urlaub 26 Wochen lang überhaupt nicht gearbeitet (»Kurzarbeit Null«). Der Arbeitgeber berechnete die Urlaubsvergütung entsprechend, also fiel sie geringer aus. Da der Arbeitnehmer die Kürzung für unzulässig hielt, wandte er sich an das Arbeitsgericht Ve...
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