Crowdworker sind keine regulären Arbeitnehmer
Crowdworking
Mit diesem Urteil wies das Gericht die Klage eines Mannes ab, der für einen Internetdienst regelmäßig Aufträge abarbeitete.
Obwohl der Mann den Großteil seines Lebensunterhalts so verdiente, besteht dem Urteil zufolge kein Schutzrecht wie in regulären Arbeitsverhältnissen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
Crowdworker sind ein relativ junges Berufsbild. Über Internetportale können sich die Crowdworker bezahlte Aufträge sichern, dies geht von einfachen Tätigkeiten bis hin zu komplexen Jobs. Das beklagte Unternehmen kontrolliert etwa für Markenhersteller die Präsentation von deren Waren im Einzelhandel oder in Tankstellen. Dort beschäftigte Crowdworker k...
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