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Verbrennen ausländischer Flaggen soll generell verboten werden
Auch das öffentliche Verächtlichmachen der europäischen Flagge oder Hymne soll künftig unter Strafe stehen
Berlin. Die Koalitionsfraktionen wollen einem Bericht zufolge das Verbrennen ausländischer Flaggen generell unter Strafe stellen. »Wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staates zerstört oder beschädigt«, solle mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden, berichtete die »taz« (Montagsausgabe) unter Berufung auf einen Antrag der Fraktionen von Union und SPD.
Bisher ist es laut Paragraf 104 im Strafgesetzbuch lediglich strafbar, wenn eine »auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates« beschädigt oder zerstört wird. Hier geht es also nur um Fälle von offizieller Beflaggung.
Hintergrund der angestrebten Verschärfung sind laut dem Zeitungsbericht Vorfälle, bei denen israelische Flaggen auf Demonstrationen in Brand gesetzt wurden. Die Koalitionsfraktionen wollen die Strafrechtsänderung demnach nicht mit einem eigenen Gesetzentwurf durchsetzen, sondern als Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf aus dem Bundesrat, der europäische Symbole besser vor Verunglimpfung schützen soll.
Der Bundestag debattiert am Mittwoch erstmals über diese Vorlage aus der Länderkammer. Demnach soll das öffentliche Verächtlichmachen der europäischen Flagge oder Hymne mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. Auch das Entfernen, Zerstören, Beschädigen oder Unkenntlichmachen einer öffentlich angebrachte europäischen Flagge soll strafbar werden. AFP/nd
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