AfD will offenbar Verfassungsschutz verklagen

Partei geht gegen Einstufung von »Flügel« als »Verdachtsfall« vor

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die AfD will offenbar das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verklagen. Die Partei wolle das Bundesamt mit zwei Klagen dazu zwingen, den völkisch-nationalistischen »Flügel« um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke sowie die Nachwuchsorganisation »Junge Alternative« (JA) nicht länger als »Verdachtsfälle« zu führen, berichtete der Rechercheverbund von »Süddeutscher Zeitung«, NDR und WDR am Dienstagabend.

Die Klagen sollen demnach Ende der Woche beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden. In den Entwürfen beschwere sich die Partei über angeblich stigmatisierende und ehrschädigende Aussagen. Sie argumentiere, dass weder scharfe Kritik an der Zuwanderung noch die Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft eine unzulässige Grenzüberschreitung darstellten.

Selbst radikale Aussagen und Kontakte zu verfassungsfeindlichen Vereinigungen sieht die Partei laut den Berichten als unproblematisch an. Sie bezeichne sie in den Klageentwürfen als Teil des demokratischen Diskurses.

Die Einstufung des »Flügels« sowie der »Jungen Alternative« will die AfD demnach aber auch aus formalen Gründen annullieren lassen. Sie führe ins Feld, dass es sich bei dem »Flügel« nicht um eine Parteiorganisation handle. Auch erklärt die AfD den Berichten zufolge, sie wisse nicht, welche Einzelpersonen dem »Flügel« zuzuordnen seien. Es sei nicht ersichtlich, warum der »Flügel« als »nicht abgrenzbare Personenmenge« einen »Verdachtsfall« darstellen solle.

Das Bundesamt hatte Höckes »Flügel« sowie die »Junge Alternative« vor einem Jahr als »Verdachtsfälle« für »rechtsextreme Bestrebungen« eingestuft. »Verdachtsfälle« bilden eine Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung. Sie erlauben aber bereits den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Von der Einstufung als »Verdachtsfälle« sind den Berichten zufolge rund 8000 AfD-Mitglieder betroffen, also knapp ein Viertel aller Parteimitglieder.

Der Rechercheverbund zitierte »Verfassungsschutzkreise« mit der Aussage, dass kein Anlass gesehen werde, an den bisherigen Einstufungen etwas zu ändern. Das Vorgehen der AfD werde in diesen Kreisen als »taktische Maßnahme« mit Blick darauf bewertet, dass das BfV im Frühjahr über seinen weiteren Umgang mit der AfD entscheiden wolle. Weitergehende Schritte der Beobachtung seien dann wahrscheinlich. AFP/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Dieser Artikel hat Formatierungen

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.

Zwischenüberschrift 1

Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!

Zwischenüberschrift 2

Leadtext: Ich bin gespannt wie der wohl rauskommen wird, also, ich meine: Die Formatierung

Blockquote: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen.

  1. Numbered List
  2. Eintrag
  3. Zewitrag
  4. Drewitrag
  • Bullet List
  • Eintrag
  • Zweitrag
  • Dreitrag
Unterstützen über:
  • PayPal