Welche Rechte haben die Mieter?
Abgenutzte Wohnungen
Beim Einzug in die Mietwohnung schien noch alles top in Schuss. Doch nach einigen Jahren hat sich das geändert: Manches ist abgenutzt, anderes veraltet. Mieter haben dann das Gefühl, abwägen zu müssen: Können sie überhaupt Anpassungen fordern? Und wenn ja, kann dies dazu führen, dass die Miete steigt?
Wohnung muss im Übergabezustand gehalten werdenIm Grundsatz ist die Sache klar: »Der Vermieter muss die Mietsache in dem Zustand erhalten, in dem sie sich bei der Übergabe befunden hat«, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). »Wenn im Laufe der Mietzeit Verschlechterungen oder Verschleißerscheinungen auftreten, muss der Vermieter tätig werden. Er muss reparieren und instand setzen - auf eigene Kosten oder es aus der Miete finanzieren.«
Das heißt: Wenn etwas kaputt geht, kann der Mieter Ersatz verlangen, ohne dass es teuer wird. Aber natürlich gibt es Ausnahmen.
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