Heil: Keine Sanktionen über 30 Prozent

Ein interner Entwurf zur Umsetzung des Urteils zu Hartz-IV-Sanktionen hat für Irritationen gesorgt

  • Alina Leimbach
  • Lesedauer: 2 Min.

Eine schnelle Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen - das hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch am selben Tag versprochen.

Für viele Beobachter*innen war klar: Dann darf es künftig keine Sanktionen über 30 Prozent des Regelsatzes mehr geben. Denn schließlich hatte das Verfassungsgericht geurteilt, dass Sanktionen über 30 Prozent verfassungswidrig seien. Doch nur wenige Wochen später hat ein Papier aus dem Bundesarbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit Zweifel daran aufkommen lassen.

In einem Entwurf für Weisungen an die Jobcenter findet sich unter anderem der Satz: »Die Addition von Minderungen nach § 31a SGB II und § 32 SGB II ist zulässig.« Das entsprechende Papier liegt »nd« vor.

Was das bedeutet? Dass Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten (§ 31a), die zu 30 Prozent Regelsatzstreichung führen, mit zehnprozentigen Kürzungen wegen Meldeversäumnissen (§ 32) kombiniert werden dürfen. Damit lägen Betroffene über den von Karlsruhe als noch zulässig erklärten 30 Prozent.

Auch die Addition von verschiedenen Sanktionen wegen wiederholter Meldeversäumnisse, also vergessenen Einreichens von Dokumenten oder eines verpassten Termins, wäre demnach zulässig gewesen. Diese hätten sich bis zur Totalsanktion summieren können. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht die Vollsanktion für »mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar« erklärt.

Nachdem der Entwurf am Mittwochmorgen öffentlich geworden war, distanzierte sich Arbeitsminister Heil teilweise von dessen Inhalt. Die Pressestelle des Ministeriums teilte mit, dass »Heil ausschließt, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf«. Eine entsprechende Weisung werde am Freitag ergehen, teilte das Ministerium dem »nd« auf Anfrage mit. Der bekannt gewordene Entwurf sei nicht final.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, zeigte sich nach Heils Äußerung erleichtert: »Ich bin froh, dass der Bundesarbeitsminister so schnell reagiert hat und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offenbar ernst nimmt«, so Schneider. Ebenso klare Aussagen des Arbeitsministers seien nun nötig zur Frage einer großzügigen Härtefallregelung und dazu, wie lange überhaupt sanktioniert werden dürfe.

Der Entwurf der Weisung sieht derzeit vor, dass auch für Hartz-IV-Beziehende unter 25 Jahren der Regelsatz bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichtengelten um maximal 30 Prozent gekürzt werden soll. Für sie gelten derzeit strengere Auflagen. Bereits nach zweimaligem Verstoß können sie nach gängigem Recht auf null sanktioniert werden. Sanktionen für unter 25-Jährige waren nicht Bestandteil des Karlsruher Prozesses.

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