Auch Mörder haben ein Recht auf Vergessen
Karlsruhe stärkt Persönlichkeitsrecht im Internet
Karlsruhe. Auch bei schweren Straftaten wie Mord kann ein »Recht auf Vergessenwerden« im Internet bestehen. Das Bundesverfassungsgericht stärkte mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss dieses Recht für den Fall, dass eine Tat schon lange zurückliegt. Anlass war die Verfassungsbeschwerde eines im Jahr 1982 wegen Mordes verurteilten Manns, dessen kompletter Name noch immer online in Presseartikeln auftaucht (Az. 1 BvR 16/13). Der Kläger war wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er an Bord einer Jacht zwei Menschen erschossen hatte. Wer 37 Jahre später seinen Namen in einer Suchmaschine eingibt, stößt nach wie vor auf kostenlos abrufbare Artikel im Archiv des »Spiegel«. Darin wird der volle Name des Mannes genannt.
Der 2002 aus der Haft entlassene Mann hatte bereits vor Jahren eine Unterl...
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