Was Mieter abstellen dürfen

»Tatort« Treppenhaus

Wenn sich Bewohner eines Mehrparteienhauses streiten, geht es nicht selten um den Hausflur. Die einen stellen dort Blumenkübel auf, die anderen Schuhschränke, wiederum andere parken den Kinderwagen - und mitunter gefällt keinem das, was der andere Mieter macht. Was rechtlich gilt und Mieter dazu wissen müssen - darüber ein Überblick.

Pflanzen im Flur: Vermieter muss zustimmen

Wer Pflanzen zur Verschönerung oder zum Überwintern im Hausflur abstellt, muss wissen: »Hierfür muss der Vermieter grünes Licht geben, ansonsten ist das unzulässig«, sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer des Mieterschutzvereins in Frankfurt am Main. Auch das Argument, dass nach einer energetischen Sanierung auf dem Balkon weniger Platz zur Verfügung stehe, berechtigt nicht zum Aufstellen von Pflanzen im Hausflur. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 33 C 3648/17) hervor. Oft kommt es aber auf die Gepflogenheiten vor Ort an. Unter U...


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