Beim Auszug Wohnung nicht leer geräumt
Mietrecht
1978 hatte Herr P. die Erdgeschosswohnung mit Gartenanteil gemietet. Nach seinem Tod 2015 trat die Witwe in den Mietvertrag ein und wohnte dort noch zwei Jahre. 2017 kündigte sie das Mietverhältnis und zog aus. Danach entbrannte ein Streit um ihre »Hinterlassenschaften«: die Wandpaneele, ein Einbauschrank, diverse Stromleitungen und Heizkörperverkleidungen.
Der Vermieter forderte Schadenersatz für die nun erforderlichen Arbeiten und Umbauten: Frau P. habe ihre Pflicht verletzt, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, wie es der verstorbene Mieter zu Vertragsbeginn übernommen h...
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