Vermieter muss den nachträglichen Wegfall beweisen
Urteil zum Eigenbedarf
Der Vermieter behauptet, er brauche die Wohnung für sich selbst oder einen nahen Angehörigen. Erst wenn der Mieter dann ausgezogen ist, stellt sich heraus, dass diese Gründe nicht bestehen. Tatsächlich zieht ein anderer Mieter ein, vielleicht sogar nur, um einen höheren Mietpreis zu erzielen.
Um eine solche Umgehung des Mieterschutzes zu vermeiden, ist der Vermieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch den Umzug entstanden ist. Und diese Ansprüche können erheblich sein; neben den Umzugskosten kommen auch weitere Positionen, wie die Anpassung oder der erforderlichen Neuerwerb von Möbeln in Betracht.
Aber wie hat sich der Vermieter zu verhalten, wenn tatsächlich ein zunächst bestehender Eigenbedarf nach d...
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