Vorgetäuschter Eigenbedarf der Vermieterin

Kurzurteil

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Hat eine Vermieterin wegen Eigenbedarfs gekündigt, zieht aber nach dem Auszug der Mieterin nicht selbst ein, sondern vermietet die Wohnung zu weitaus höherer Miete an Fremde, dann muss die Vermieterin belegen können, warum der erklärte Eigenbedarf nachträglich entfallen ist.

Wurde nämlich wie in diesem Fall der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, dann schuldet die Vermieterin der Ex-Mieterin einen Ersatz für deren unnötige Umzugskosten und auch für die Mehrkosten, die auf diese durch eine teurere neue Wohnung (im konkreten Fall 24 Monate lang) zukamen.

(Urteil des Amtsgerichts Waiblingen vom 15, Januar 2019, Az. 9 C 1106/18). OnlineUrteile.de

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