Freiwilligkeit reicht nicht aus

Studie bescheinigt 20 umsatzstärksten Unternehmen in Deutschland Missstände bei Menschenrechtsstandards

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.

Kinderarbeit, Hungerlöhne, miese Arbeitsbedingungen - die Produktionsbedingungen deutscher Unternehmen und ihrer Zulieferer stehen immer wieder in der Kritik. Um das zu ändern, will die Bundesregierung auf der Grundlage einer Umfrage unter 1800 Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards ab 2020 Lösungen vorschlagen. Sollten weniger als die Hälfte ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, schließt die Große Koalition gesetzliche Maßnahmen nicht mehr aus.

Hingegen fordern Nichtregierungsorganisationen schon jetzt eine Abkehr von freiwilligen Maßnahmen, und zwar mit einem Lieferkettengesetz. »Ohne einen gesetzlichen Rahmen wird sich nichts daran ändern, dass deutsche Unternehmen in ihren Geschäftsbereichen weltweit Ausbeutung und Umweltzerstörung in Kauf nehmen«, konstatiert Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz.

Denn laut einer am Montag veröffentlichten Studie der internationalen Menschenrechtsorganisation »Business & Human Rights Resource Centre« und der Zürcher Hochschule »School of Management and Law« haben die 20 umsatzstärksten deutschen Unternehmen bei der Achtung der Menschenrechte großen Nachholbedarf. Demnach erfüllt keines der Unternehmen alle untersuchten Menschenrechtsstandards aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Untersucht wurden Selbstverpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sowie Beschwerdemechanismen. Laut Studie belegen 90 Prozent der Unternehmen nicht ausreichend, wie sie mit Menschenrechtsrisiken an den Produktionsorten umgehen. Nur zwei Unternehmen, Daimler und Siemens, erhielten demnach Punkte für alle vier Indikatoren, die sich mit Verfahren menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht befassen. Fast die Hälfte der Unternehmen erzielte dagegen weniger als 40 Prozent der zu vergebenden 24 Punkte. Unter den Unternehmen mit niedriger Gesamtpunktzahl sind Namen wie Deutsche Post DHL, RWE und Deutsche Bank.

»Deutsche Unternehmen verfügen über die Ressourcen und Kapazitäten, um eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Als Indikator für die Achtung der Menschenrechte durch deutsche Unternehmen zeichnen diese Ergebnisse jedoch ein enttäuschendes Bild«, schlussfolgert Phil Bloomer, Geschäftsführer des »Business & Human Rights Resource Centre«. Die Ergebnisse deuteten darauf hin, dass die von der Bundesregierung bewertete breitere Gruppe deutscher Unternehmen die von der Regierung vorgegebene Schwelle wahrscheinlich nicht erreichen werde. »Das würde richtigerweise eine gesetzgeberische Antwort nach sich ziehen«, so Bloomer.

Vom einem »Armutszeugnis« sprach Johannes Schorling von der Entwicklungsorganisation Inkota. »Wenn schon die größten Unternehmen die Anforderungen an die Achtung der Menschenrechte nicht erfüllen, besteht kein Grund zur Annahme, dass es bei den anderen Unternehmen besser aussieht.«

Die Entwicklungsorganisation Germanwatch fordert, die Bundesregierung solle »zügig an einem Lieferkettengesetz arbeiten«: Insbesondere brauche es Möglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden, Wiedergutmachung rechtlich einfordern zu können.

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