Umlage ja, aber mit Sorgfalt

Grundsteuerbescheide

Allerdings kann erwartet werden, dass diese Bescheide vom Vermieter auf ihre Plausibilität und Berechtigung hin überprüft werden. So hat laut Infodienst Recht und Steuern der LBS das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 11 U 109/15) entschieden

Der Fall: Ein Anwesen war zur land- und for...


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