Eigentum überschwemmt
Pfusch - wer haftet?
Die Eigentumswohnung von Herrn S. liegt direkt über der vermieteten Wohnung des Ehepaares T. Herr S. beauftragte einen Installateur mit Sanitärarbeiten im Bad. Der Handwerker arbeitete so schlampig, dass in der Wohnung des Auftraggebers mehrere Wasserschäden entstanden. Das Wasser sickerte durch bis in die untere Wohnung und führte auch dort zu erheblichen Schäden.
Die Eheleute T. forderten von S. Ersatz der Folgeschäden: Mietausfa...
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