Mieterin zahlt auch für »Allgemeinstrom«
Mietrechtsurteil
Im Frühjahr 2014 hatte Frau A. im Landkreis Erding eine Wohnung gemietet. Was ihr die Vermieterin nicht mitgeteilt hat: Über ihr Stromkonto lief auch der »Allgemeinstrom« für das kleine Mietshaus (in dem Fall für Keller, Treppenhaus etc.), denn die Stromkreisläufe waren nicht getrennt.
Im Mietvertrag stand dazu nichts. Für die Wohnung existierte zwar ein Zwischenzähler. Doch der im Haus verbrauchte »Allgemeinstrom« wurde von Stromzähler der Mieterin mit erfasst.
Das erfuhr die Frau erst bei einem Streit mit dem Stromanbieter, als es um über die Höhe der Stromrechnung ging. Daraufhin forderte sie von der Vermieterin Geld zurück. Sie zog vor Gericht und verlangte auf dem Klageweg, die Stromkreisläufe zu trennen.
Das sei technisch...
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