Fallstrick: Kündigungsverzicht

Mietrechtstipp

Mietverträge werden im Regelfall zeitlich unbefristet abgeschlossen. In diesem Fall können Mieter jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Begründen müssen sie die Kündigung nicht. Befristete Mietverträge mit einer festen Laufzeit sind seit 2001 nach dem Gesetz ausgeschlossen. Lediglich sogenannte qualifizierte Zeitmietverträge, in denen der Vermieter von Anfang an angeben muss, warum das Mietverhältnis befristet wird und wie er die Wohnung danach nutzen will, sind n...


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