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Mietendeckel-Entwurf ist für alle einsehbar
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung veröffentlicht Gesetzestext / Verbände dürfen Pläne nun kommentieren
Die Reaktionen auf den Referentenentwurf zum Mietendeckel erfolgten prompt. Erwartungsgemäß besonders scharf reagierte am Dienstag der Eigentümerverband Haus & Grund auf die Pläne des Senats, den Wohnungsmarkt zu regulieren und die Mieten zu dämpfen. Der Verband sieht in den Senatsplänen nichts weniger als einen Angriff auf das private Eigentum und die Grundwerte der Sozialen Marktwirtschaft. »Statt an Lösungen zu arbeiten, wird ein ideologischer Kampf geführt, der die Probleme der Mieter nur verschärft«, erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke. Vor Kurzem hatte Haus & Grund bereits behauptet, Berlin wolle die »private Wohnraumbewirtschaftung« abschaffen. Das sei nach Ansicht des Verbandes die zentrale Botschaft des Mietendeckels. Auch der Chef des Konzerns Vonovia, Rolf Buch, kritisierte das Vorhaben. Er warnte davor, dass mehr Wohnungen unter der Hand weitervermietet werden: »Wir werden Schwarzmärkte generieren.«
Seit Anfang dieser Woche liegt der Referentenentwurf der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von Senatorin Katrin Lompscher (LINKE) öffentlich vor. Das Dokument steht zum Download auf der Internetpräsenz der Stadtentwicklungs-Senatsverwaltung zur Verfügung. »Der Referentenentwurf des Mietendeckels ist fertig und wurde von Katrin Lompscher unterschrieben«, verkündete die Senatsverwaltung auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Fragen und Antworten zum Mietendeckel hat der Senat darüber hinaus noch einmal im Internet dargelegt. Demnach gilt der Mietendeckel nicht für geförderte Sozialwohnungen und Neubau-Wohnungen, die erstmals seit dem 1. Januar 2019 bezugsfertig waren.
Kernpunkt des Vorhabens ist demnach ein »Mietenstopp«, das heißt, es muss keine höhere Nettokaltmiete als die am 18. Juni dieses Jahres vereinbarte gezahlt werden. An diesem Tag hatte der Senat die Eckpunkte für das Mietendeckel-Gesetz im Senat beschlossen. Der 18. Juni gilt deshalb als Stichtag. Für Wohnungen hat der Senat Mietobergrenzen in einer Tabelle je nach Alter Mietobergrenzen definiert. Die Spanne reicht von 3,92 Euro pro Quadratmeter (bis Baujahr 1918 ohne Sammelheizung und Bad) bis 9,80 Euro (Baujahr 2003 bis 2013 mit Sammelheizung und Bad). Gesondert werden in dem Gesetzesentwurf Modernisierungen und die Absenkungsmöglichkeiten von Mieten geregelt. Eine Miete kann beispielsweise abgesenkt werden, wenn sie die Mietobergrenze überschreitet und wenn der betroffene Haushalt mehr als 30 Prozent seines Gesamteinkommens für die Miete aufbringen muss. Auch Härtefälle für Vermieter soll es geben. »Der Mietendeckel gilt für fünf Jahre«, heißt es auf der Internetpräsenz der Senatsverwaltung.
In den kommenden zwei Wochen soll der Entwurf nun den Verbänden zur Anhörung vorgelegt werden. Sie können sich dann zu dem Vorschlag des Mitte-links-Bündnisses positionieren. Zu den Verbänden zählen neben Haus & Grund unter anderem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sowie kleine und mittelständische Genossenschaften. Auf der Grundlage der Anhörung soll dann Mitte Oktober ein Beschluss des Senats zum Mietendeckel erfolgen.
Nach dem Bekanntwerden des Entwurfs gab es inzwischen auch zahlreiche positive Reaktionen. So begrüßte der Deutsche Mieterbund Lompschers Pläne. »In Berlin sind die Neuvertragsmieten in den letzten zehn Jahren um 100 Prozent gestiegen«, teilte Präsident Lukas Siebenkotten mit. »Hier kann die Politik nicht länger tatenlos zusehen, hier muss jetzt etwas passieren.«
Die Berliner Linkspartei will den Mietendeckel am Freitag, dem 6. September, auf einer Basiskonferenz besprechen. Los geht’s um 17 Uhr im nd-Gebäude, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin.
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