Eine Art Freispruch

Nach dem Protest gegen den rechten »Rudolf-Heß-Marsch« 2018 hatte eine Studentin einen Strafbefehl wegen Vermummung und Widerstand erhalten. Dieser ist nun hinfällig.

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: 2 Min.

»Niemand muss aktiv an seiner Festnahme mitwirken«, sagte die Richterin am Mittwochmorgen zur Urteilsverkündung im Prozess gegen die junge Antifaschistin, die seit Ende Juli wegen mutmaßlichen Widerstands und angeblicher Vermummung bei ihrer Festnahme im Zuge einer Sitzblockade gegen den rechtsextremen »Heß-Marsch« vor Gericht stand (»nd« berichtete). Die Antifaschistin habe, so die Richterin, sich reflexhaft gegen die schmerzhafte Festnahme gewehrt, die körperliche Reaktion sei daher nachvollziehbar.

Der zweite Prozesstag ging nach knapp anderthalb Stunden zu Ende. Die Angeklagte wurde nach Paragraf 60 Strafgesetzbuch (»Absehen von Strafe«) verurteilt, praktisch zu einer Verurteilung ohne Strafe. Die Studentin hatte gegen den Strafbefehl von 1500 Euro wegen Vermummung und Widerstands bei ihrer Festnahme Widerspruch eingelegt.

Eine erneut abgespielte Videoaufnahme der Polizei gebe aber, so die Richterin, eher über die »Demaskierung« der Studentin Auskunft als darüber, dass sie sich, wie die Polizeibeamten zuvor behaupteten, eine verbotene Vermummung angelegt habe. Sie folgte mit dem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwältin und stellte zudem die Rechtmäßigkeit der Festnahme in Frage. Die Verteidigerin der Antifaschistin hatte auf Freispruch plädiert. Sie zeigte sich »schockiert« darüber, dass beide Zeugen der Polizei auf ihre Nachfrage angegeben hatten, über das Gewaltpotenzial der rechten Demonstranten keinerlei Kenntnis gehabt zu haben.

Die umfänglichen Sicherheitskontrollen im Vorfeld der Verhandlung am Mittwoch hatten nicht verhindern können, dass es einigen der etwa 20 Unterstützer*innen gelungen war, ein Transparent in den Gerichtssaal zu schmuggeln. Auf diesem war zu lesen: »Widerstand immer & überall«. Ein Sprecher vom Berliner Bündnis gegen Rechts (BBgR) zeigte sich erleichtert: »Ein Verfahren zum Heß-Marsch weniger ist in jedem Fall gut.« Weitere seien angekündigt.

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