Koalitionsparteien planen Böllerverbotszonen

Efler: »Angekündigte Böllerverbot in einigen Bereichen muss jetzt wirklich auch auf den Weg gebracht werden«

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus dringen auf rasche Schritte des Senats zur Einschränkung der Silvesterknallerei. »Das vom Innensenator angekündigte Böllerverbot in einigen Bereichen muss jetzt wirklich auch auf den Weg gebracht werden«, forderte der LINKE-Abgeordnete Michael Efler. Schließlich brauche das Vorhaben einigen Vorlauf. Zudem müsse das ganze mit einer Informationskampagne flankiert werden, um die Menschen über den Sinn der Regelungen zu informieren.

Zu dem Thema planen die Koalitionsfraktionen auch einen gemeinsamen Antrag im Abgeordnetenhaus, wie Efler weiter sagte. Darin fordern sie zum einen, Böllerverbotszonen in Berlin einzurichten. »Und das dürfen auch gerne mehr als zwei sein«, so Efler.

Zum anderen bekräftigen SPD, LINKE und Grüne ihre Forderung nach einer Bundesratsinitiative des Senats: Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden für wirklich flächendeckende Verbote für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. »Das könnten etwa Öffnungsklauseln für die Länder sein«, schlug Efler vor.

Bisher ist der Verkauf von Raketen und Böllern auf Bundesebene geregelt und nur an wenigen Tagen rund um Silvester erlaubt. In Berlin nahmen Angriffe auf Rettungskräfte und Polizei bei den Silvesterfeiern zuletzt zu, die kollektive Party artete teils in Straßenschlachten aus. Als Konsequenz hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) Anfang des Jahres Böllerverbote im Steinmetzkiez in Schöneberg mit der Pallasstraße sowie rund um den Hermannplatz in Neukölln angekündigt - auf Grundlage des Landes-Polizeigesetzes.

Das konkrete Umsetzungsverfahren hat indes noch nicht begonnen. »Rechtliche Grundlagen, konkrete Planungsschritte und definierte Orte für Pyrotechnik-Verbotsbereiche werden im Zuge der Vorbereitungen derzeit abgestimmt«, teilte Innenstaatssekretär Torsten Akmann jetzt auf eine parlamentarische Anfrage Eflers mit.

Knackpunkt bei Böllerverboten ist, dass sie von der Polizei auch durchgesetzt werden müssen. Die Kapazitäten sind jedoch begrenzt - gerade in einer einsatzintensiven Nacht wie Silvester. Vor diesem Hintergrund hatte Geisel seinerzeit nicht noch mehr Verbotszonen angekündigt.

Vielmehr hieß es damals, die Polizei wolle weitere Brennpunkte »besonders im Auge behalten«. Geisel nannte den Alexanderplatz (Mitte), die Schönhauser Allee/Ecke Eberswalder Straße (Prenzlauer Berg), Südstern und Kottbuser Tor (beide Kreuzberg) sowie die Gropiusstadt (Neukölln). Hier soll die Polizei auch schon im Vorfeld präventiv tätig sein und von Haus zu Haus gehen, um Leute auf mögliche strafrechtliche Folgen von Böllerangriffen hinzuweisen.

In einer Reihe deutscher Städte gibt es bereits Verbote für die Silvesterböllerei in unterschiedlichem Umfang. Rechtsgrundlage sind wie in Berlin Landesgesetze, die dies etwa wegen konkreten Rechtsverstößen in der Vergangenheit oder aus Gründen des Brandschutzes für historische Gebäude erlauben. Damit Länder oder Kommunen solche Verbote zum Beispiel wegen Lärms oder hoher Feinstaubbelastung aussprechen können, müssten Bundesgesetze geändert werden.

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