Mietminderung bei zu heißer Wohnung möglich
Hitze
Ist die Wohnung zu heiß, dürfen Mieter unter Umständen die Miete mindern. Laut Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az. 46 C 108/04) können Wohnungen, die sich deutlich über 26 Grad aufheizen, mangelhaft sein.
In einem Fall, auf den die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen, litt ein Mieter unter der extrem aufgewärmten Neubauwohnung. Diese lag in der obersten Etage und mit nach Süden ausgerichteter Glasfront. Er kürzte daher seine rund 1000 Euro betragende Warmmiete um 205 Euro. Seine Vermieterin klagte daraufhin. Der Mieter forderte in einer Widerklage einen Wärmeschutz und war erfolgreich.
Die Richter entschieden, au...
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