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AfD-Landesliste in Sachsen größtenteils ungültig
Landeswahlausschuss entscheidet: Rechtsaußenpartei kann nur mit 18 Kandidaten bei der Wahl am 1. September antreten
Paukenschlag in Sachsen knapp zwei Monate vor der Landtagswahl: Auf seiner Sitzung am Freitag in Kamenz erklärte der Landeswahlausschuss große Teile der AfD-Landesliste für ungültig. Dies entschied das Gremium mit einer Mehrheit von fünf gegen eine Stimme. Damit darf die Rechtsaußenpartei mit lediglich 18 Listenkandidaten beim Urnengang am 1. September antreten. Die Plätze 19 bis 61 erkannte der Prüfungsausschuss nicht an.
Grund für die Entscheidung ist ein massives Chaos bei der Aufstellung der Liste. Das Prozedere hatte sich bei der AfD über gleich zwei Parteitage erstreckt. Bei den Terminen im Februar und März 2019 griff die Partei allerdings auf zwei unterschiedliche Wahlverfahren zurück, weshalb nicht alle Bewerber die gleichen Chancen hatten. Noch komplizierter wurde die Sache dadurch, dass die AfD dann zunächst zwei, später aber eine einheitliche Kandidatenliste beim Landeswahlausschuss einreichte.
Die Wahlprüfer mussten nun entscheiden, ob zwei getrennte Parteitage über die Kandidatenaufstellung entschieden haben – oder ob es sich beim zweiten Termin formal um die Fortsetzung des ersten Parteitages handelte. Die komplette Landesliste hätte nur dann für zulässig erklärt werden können, wenn zweifelfrei sichergestellt gewesen wäre, dass alle Bewerber um einen Listenplatz die Gelegenheit gehabt hätten, sich auf den Parteitagen vorzustellen und an beiden Versammlungen teilzunehmen. Der Prüfungsausschuss erklärte nun am Freitag: Die zweite Wahlversammlung war ungültig – und somit auch die dort beschlossenen Kandidaturen. Die AfD will gegen den Entscheid der Wahlprüfer juristisch vorgehen.
Aus Sicht der Rechtsaußenpartei ist die Entscheidung eine Katastrophe: 18 Kandidaten sind viel weniger, als die AfD laut Umfragen an Mandaten erringen kann. Käme die Partei am 1. September auf etwa 25 Prozent, stünden ihr 30 Sitze im sächsischen Landtag zu, von den sie dann 12 nicht besetzen könnte. Das Landesparlament besteht aus mindestens 120 Abgeordneten.
Für die AfD geht es nun darum, möglichst viele Direktmandate in den insgesamt 60 Wahlkreisen zu erringen. Gewinnt ein Kandidat die meisten Erststimmen, zieht er garantiert in den Landtag ein – unabhängig davon, wie viele Mandate einer Partei insgesamt laut Zweitstimmenergebnis zustehen. Hier allerdings kann sich die Partei durchaus erhebliche Chancen ausrechnen. Laut den aktuellsten Berechnungen des Onlinemagazins wahlkreisprognose.de vom 20. Juni käme die Partei auf 27 Direktmandate. Vorrausagen auf Wahlkreisebene gelten allerdings als deutlich unsicherer als etwa Umfragen auf Landes- oder Bundesebene.
Ob die AfD über eine große Zahl von Direktmandaten die vom Wahlausschuss vorerst zusammengestrichene Landesliste ausgleichen kann, hängt auch davon ab, wie sich die anderen sächsischen Parteien nun verhalten. Denkbar ist, dass sich Bewerber in knapp umkämpften Wahlkreisen absprechen, um einen Erfolg der Rechtsaußenpartei zu verhindern. »Es könnte jetzt Aufrufe geben, in den potenziellen AfD-Wahlkreisen mit der Erststimme die CDU zu wählen, um ein AfD-Direktmandat zu verhindern«, erklärte der Wahlrechtsexperte Wilko Zicht am Freitag gegenüber t-online.de. In den meisten Wahlkreisen gelten die CDU-Kandidaten als größte Konkurrenz für die AfD. Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl 2014 hatte die CDU in 59 von 60 Wahlkreisen die meisten Erststimmen geholt.
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