Baulärm als Minderungsgrund

Mietrecht

Dazu muss er zum einen den Mangel beim Vermieter anzeigen, zum anderen darf es sich nicht nur um völlig unwesentliche Beeinträchtigungen handeln. Ist zum Beispiel im kleinen Abstellraum ein Mangel vorhanden, ist das weniger störend und beeinträchtigend als im Schlaf- oder Wohnzimmer, in dem sich der Mieter dauerhaft aufhält.

Aber was ist mit Beeinträchtigungen, die durch Dritte verursacht werden? Wenn zum Beispiel durch Baumaßnahmen im öffentlichen Raum der Zugang zur Wohnung erschwert wird oder aber Baulärm entsteht?

Mit der letztgenannten Frage beschäftigt sich eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 15. Januar 2019 (Az. 67 C 309/18).

Auf dem Nachbargrundstück wurde eine Tiefgarage zunächst abgerissen un...


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