Bundesrichter enttäuschen Altanschließer

Erstaunliche Wende im Streit um alte Wasseranschlüsse: Gericht hält Beiträge größtenteils rechtmäßig

Grundstückseigentümer aus Brandenburg, die noch viele Jahre nach ihrem Anschluss ans Wassernetz dafür zur Kasse gebeten wurden, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt für sämtliche Investitionen seit der Wiedervereinigung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Damit sind Rückforderungen sogenannter Altanschließer in dreistelliger Millionenhöhe weitgehend vom Tisch. (Az. III ZR 93/18)

Überraschend ist vor allem die Begründung: Anders als jahrelang angenommen, waren die Beitragsbescheide der Zweckverbände nach Auffassung der obersten deutschen Zivilrichter gar nicht rechtswidrig. Der BGH stellt sich damit gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Brandenburg. Er löst sich auch von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015.

In dem Fall, der Pilotcharakter für viele ähnliche Verfahren in Brandenburg hat, forderten Grundstückseigentümer vom Wasser- und Abwasserzweckverb...


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