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Was geht und was nicht?
Fragen & Antworten zu Gebühren, Zuschlägen, Kostenerhöhungen
Oft fordern Vermieter für die begehrte Genehmigung einer Untervermietung einen Untermietzuschlag. Das ist gemäß § 553 Abs. 2 BGB möglich, wenn dem Vermieter andernfalls die Untervermietung unzumutbar ist. Allein eine stärkere Belegung der Wohnung als solches reicht für die Unzumutbarkeit nicht aus (Landgericht Berlin, Urteil vom 21. November 2017, Az. 67 S 212/17). Eine höhere Belastung durch steigende Betriebskosten entfällt ebenfalls, da die Mieter die verbrauchsabhängigen Kosten zu tragen haben, somit auch die Kostensteigerungen durch Mehr- verbrauch zu ihren Lasten gehen.
Vielmehr muss der Vermieter durch die Gebrauchsüberlassung an eine dritte Person vermehrt belastet sein (Landgericht Berlin, Urteil vom 12. Januar 2018, Az. 65 S 427/16), zum Beispiel durch einen erhöhten Aufwand (etwa bei Instandsetzung) oder durch erhöhte Sachrisiken. Das muss der Vermiete...
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