Kein Eigenbedarf für die Tochter der Lebensgefährtin
Mietrecht
Daher kann der Vermieter auch nicht grundlos kündigen, es findet stets eine Interessenabwägung statt. Ein Grund, der den Vermieter berechtigt die Kündigung des Mietvertrages zu erklären, ist der Eigenbedarf.
Wann ein solcher vorliegt, ist Gegenstand unzähliger Entscheidungen, denn in fast allen Fällen wird das Gericht eine Einzelfallentscheidung treffen müssen. Es sind die Interessen des Mieters am Verbleib in der Wohnung mit den Interessen des Vermieters, über sein Eigentum frei zu verfügen, abzuwägen. Der Richter muss also alle Umstände zur Kenntnis nehmen, um dann möglichst begründet der einen oder anderen Seite den Vorzug zu geben.
So auch in einer Entscheidung des Amtsgericht Siegburg vom 17. Oktober 2018 (Az. 105 C 97/18), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien vom Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist.
Hier ha...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.