Burkini-Verbot für Koblenz gekippt

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Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz hat das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vorläufig gekippt. Das Verbot verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, hieß es. Damit dürfe die Klägerin ab sofort wieder im Burkini - ein Ganzkörper-Badeanzug - in die städtischen Schwimmbäder. Die Muslimin hatte erklärt, wegen einer Rückenkrankheit seien ihr ärztlich Schwimmbadbesuche angeraten worden. Wegen ihres Glaubens könne sie nur mit Burkini baden. Der Koblenzer Stadtrat hatte mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts schwimmen dürfen. dpa/nd

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