Kosten für Wachschutz sind keine Betriebskosten

Mietrecht

Die Abrechnung der Betriebskosten ist oftmals Anlass für Streitigkeiten im Mietverhältnis. Während der Vermieter ein Interesse daran hat, sämtliche tatsächlich verbrauchten Kosten auf die Mieter umzulegen, prüft dieser insbesondere dann wenn die monatlichen Vorauszahlungen nicht auskömmlich sind, ob er sämtliche auf ihn umgelegte Kosten auch tragen muss.

Hierbei hilft nur die Überprüfung des Mietvertrages. In diesem ist aber oftmals nicht mehr als der Verweis auf die Betriebskostenverordnung zu finden

Was versteckt sich hinter dieser Verordnung? Welche Kosten muss der Mieter tragen?

Eine Umlage auch von neuen K...


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