Werbeverbot auf Friedhof auch für Vasen-Aufkleber

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Koblenz. Ein Werbeverbot auf einem Friedhof kann auch für Aufkleber auf Blumenvasen gelten. Beim Verschenken oder Verkaufen von Vasen mit einem Werbeaufkleber müssen Kunden darauf hingewiesen werden, dass die Gefäße nicht auf Friedhöfen stehen dürfen, deren Satzung Werbung verbietet. Das teilte das rheinland-pfälzische Oberlandesgericht Koblenz mit. Ein Steinmetz hatte Friedhofsvasen mit Werbung für seinen Betrieb zur kostenlosen Mitnahme und im Internet für einen Euro angeboten. dpa/nd

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