LINKE für Mitsprache in jedem Betrieb
Seit diesem Monat ist es für Flugbegleiter leichter, einen Betriebsrat zu gründen. Bis April war für die Wahl einer betriebliche Interessenvertretung ein Tarifvertrag Voraussetzung. Doch diese Hürde wurde als Reaktion auf den Arbeitskampf beim irischen Billigflieger Ryanair Ende vergangenen Jahres abgebaut. Für andere Branchen und einzelne Betriebsarten bestehen Sondervorschriften, die die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten einschränken, jedoch bis heute fort.
So gilt in der Schifffahrt, in Tendenzbetrieben und in karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften das Betriebsverfassungsgesetz noch immer nur teilweise oder gar nicht. Streitfälle über den Umfang der zulässigen Einschränkung einzelne Mitbestimmungsrechte landen regelmäßig vor Gericht, wo sich die Prüfung dann aber zum Teil jahrelang hinzieht. »Immer mehr Beschäftigten wird die Möglichkeit ge...
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