Doppelte Kündigung möglich

Mietrückstand

Zusätzlich kann der Vermieter für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam wird, »ordentlich« mit der gesetzlichen Frist kündigen. Gleichen die Mieter den Rückstand nach der Kündigung aus, wird zwar die fristlose Kündigung unwirksam, die daneben ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt jedoch bestehen.

Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) bezieht sich dabei auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 231/17).

Der Mie...


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