Fördergeld für Innovationsfachkräfte
Potsdam. Unternehmen in Brandenburg, die Studierende und Absolventen einstellen, erhalten vom Land weiterhin Unterstützung. Die Förderrichtlinie »Brandenburger Innovationsfachkräfte« wurde überarbeitet und um drei Jahre verlängert. Das teilte das Arbeitsministerium am Sonnabend mit. Firmen, die hochqualifizierte Nachwuchsfachkräfte halten und gewinnen, erhalten einen Lohnkostenzuschuss zwischen 705 bis 1560 Euro im Monat. »So wollen wir erreichen, dass möglichst viele Absolventinnen und Absolventen der Brandenburger Hochschulen im Land bleiben«, erklärte Arbeitsministerin Susanna Karawanskij (LINKE). Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden und die Beschäftigung von Absolventen. Durch die Förderung darf im Unternehmen kein anderes Personal ersetzt werden. Es muss ein neuer, zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden. Die Richtlinie »Brandenburger Innovationsfachkräfte« gibt es seit dem Jahr 2014. Bislang wurden rund 800 Einstellungen gefördert. Die neue Richtlinie ist seit 16. Mai 2019 in Kraft. Für das Programm stehen 13 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. dpa/nd
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